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   VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20   

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VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20 (https://dejure.org/2020,39172)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.10.2020 - 5 L 128.20 (https://dejure.org/2020,39172)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 5 L 128.20 (https://dejure.org/2020,39172)
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  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; st. Rspr. vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - Rn. 18, BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - Rn. 21 ff. und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - Rn. 18 ff., jeweils juris).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr. vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 2 BvR 1558/16 - Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 a. a. O. Rn. 21 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 46 m. w. N., jeweils juris).

    Diese Kandidaten müssen nicht weiter in einen Eignungs- und Leistungsvergleich einbezogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 32; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a. a. O. Rn. 23, und vom 6. April 2006 - 2 VR 2.05 - Rn. 7; jeweils juris; vgl. auch zur Notwendigkeit einer obergerichtlichen Erprobung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. August 2020 - 4 S 17/20 - Rn. 19 ff. und vom 30. September 2019 - 4 S 55.19 - Rn. 8 ff., jeweils juris).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Sie sorgen für ein transparentes Beförderungssystem, indem sie den Bediensteten im Voraus die Voraussetzungen und damit auch die eigenen Möglichkeiten aufzeigen, unter denen berufliches Fortkommen gelingen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 - Rn. 35 m. w. N., juris).

    Des Weiteren muss die erforderliche Verwendung in einem Zusammenhang mit den Beförderungsstellen stehen, indem sie entweder die Bediensteten besser befähigt, das nächsthöhere Statusamt auszufüllen, oder aber geeignet ist, eine zuverlässigere Beurteilung des Leistungsvermögens und eine besser fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung in einem höheren Amt zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 a. a. O.).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Diese Kandidaten müssen nicht weiter in einen Eignungs- und Leistungsvergleich einbezogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 32; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 a. a. O. Rn. 23, und vom 6. April 2006 - 2 VR 2.05 - Rn. 7; jeweils juris; vgl. auch zur Notwendigkeit einer obergerichtlichen Erprobung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 7. August 2020 - 4 S 17/20 - Rn. 19 ff. und vom 30. September 2019 - 4 S 55.19 - Rn. 8 ff., jeweils juris).

    Bei der vom Auswärtigen Amt praktizierten "haushaltsrechtlichen Topfwirtschaft" belässt das Amt die vom Haushaltsgesetzgeber im Stellenplan für die Behörde zur Verfügung gestellten Planstellen unter Verzicht auf eine feste Zuordnung zu bestimmten Dienstposten in einem "Topf" und greift nur von Fall zu Fall auf sie zu, soweit es Beförderungen vornehmen will (vgl. zur "haushaltsrechtlichen Topfwirtschaft": BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - Rn. 3, jeweils m. w. N. und juris).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann verlangen, dass seine Bewerbung nur aus Gründen zurückgewiesen wird, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; st. Rspr. vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - Rn. 18, BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 - Rn. 21 ff. und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - Rn. 18 ff., jeweils juris).

    Diese ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über die Verwendung und das dienstliche Fortkommen eines Beamten, soweit sich hieraus maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ableiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 a. a. O. Rn. 70; BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2014 a. a. O. Rn. 22 m. w. N., jeweils juris).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Bei der vom Auswärtigen Amt praktizierten "haushaltsrechtlichen Topfwirtschaft" belässt das Amt die vom Haushaltsgesetzgeber im Stellenplan für die Behörde zur Verfügung gestellten Planstellen unter Verzicht auf eine feste Zuordnung zu bestimmten Dienstposten in einem "Topf" und greift nur von Fall zu Fall auf sie zu, soweit es Beförderungen vornehmen will (vgl. zur "haushaltsrechtlichen Topfwirtschaft": BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - Rn. 3, jeweils m. w. N. und juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 31.06

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Antrag; Anwesenheit;

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Allerdings erwächst aus § 16 Abs. 1 Satz 2 BGleiG kein strikter Rechtsanspruch (vgl. zur identischen Vorgängernorm des § 13 Abs. 1 Satz 2 BGleiG a.F.: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 2 C 31.06 - Rn. 23 f., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 1 B 67/15

    Nachweis der fehlerhaften Besetzung einer Dienststelle mit einem Konkurrenten

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Insbesondere gibt sie dem Auswärtigen Amt eine sicherere Beurteilungsgrundlage dafür, ob die Kandidaten auch den spezifischen Anforderungen langjähriger Auslandstätigkeit standhalten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 1 B 67/15 - Rn. 26, juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (st. Rspr. vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 2 BvR 1558/16 - Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 a. a. O. Rn. 21 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 46 m. w. N., jeweils juris).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen, muss der Dienstherr die seiner Auswahlentscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederlegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Rn. 20 ff., juris).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 29.10.2020 - 5 L 128.20
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also ernstlich möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 43 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 4 S 17.20

    Konkurrentenverfahren; Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtführender

  • VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19

    Anforderungsprofil der Bundespolizei rechtswidrig, wenn zwei Verwendungen in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - 10 S 31.19

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit bezüglich einer Stelle eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2019 - 4 S 55.19

    Abhängigkeit der Beförderung zum Vorsitzenden Richter von einer obergerichtlichen

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